Gemäss dem Artikel 22 der Hygieneverordnung muss die für den Betrieb verantwortliche Person dafür sorgen, dass die MitarbeiterInnen der Tätigkeit entsprechend im hygienischen Umgang mit Lebensmitteln geschult werden.
Die Hygieneschulung ist für die Sensibilisierung der MitarbeiterInnen bezüglich dem Umgang mit Lebensmitteln und den Produktionsabläufen sehr hilfreich. Sie leistet als
Instrument zur Risikoverminderung im Betrieb sowie zur Gewährung der Lebensmittelsicherheit einen grossen Beitrag.
Auch hat sich die Schulung als Bindeglied zu Betriebshygieneinspektionen und Probenerhebungen sehr bewährt. Die bei einer Inspektion oder Probenerhebung
eruierten Schwachstellen können bei einer Hygieneschulung gezielt angesprochen und behoben werden.
Die Hygieneschulungen gestalten sich individuell nach den Bedürfnissen unserer Kunden und/oder den festgestellten Schwachstellen im Betrieb. Der Umfang reicht von einer allgemeinen Hygieneschulung zur Erweiterung des Grundwissens bis zu einer gezielten Schulung der zuständigen MitarbeiterInnen auf der Grundlage einer durchgeführten Betriebshygieneinspektion.