Die Überprüfung der Betriebshygiene ist für die Unterstützung von Gastronomiebetrieben unersetzlich. Als Zielsetzung möchten wir zusammen mit unseren Kunden überprüfen, ob die Gesetzesvorschriften der Hygieneverordnung bzw. Ihre Qualitätsgrundlagen im Betrieb umgesetzt werden. Deshalb streben wir mit unseren Vertragspartnern eine enge Zusammenarbeit an. Die Betriebshygieneinspektion hat sich für die Optimierung des Qualitätsstandards eines Betriebes bewährt und wird von unseren Kunden als Arbeitshilfsmittel sehr geschätzt.
Die Inspektionen dienen zur Aufnahme eines Ist-Zustandes. Sie werden deshalb mit Vorteil unangemeldet durchgeführt. Auf Wunsch melden wir unsere Kontrollgänge auch bei der für die Qualitätssicherheit zuständigen Person an.
Als Grundlage für eine Betriebshygieneinspektion dienen die Bestimmungen des Lebensmittelgesetzes und der Hygieneverordnung. Bei einem
Betriebsrundgang werden sämtliche Räumlichkeiten inspiziert.
Dabei werden folgende Bereiche detailliert überprüft:
Die Bestandesaufnahme wird in Form eines schriftlichen Berichtes zusammengefasst und mit Verbesserungsvorschlägen an unseren Kunden weitergeleitet.